Die körperliche Untersuchung zur Erlangung von Beweismitteln kann in den folgenden Arten erfolgen:
- Medizinische Untersuchung am Körper einer lebenden Person (Feststellung von Verletzungen, Blutproben, Messungen, Feststellungen)
- Psychologische Untersuchungen (Abklärung der Zurechnungsfähigkeit und des geistigen Zustandes)
- Erkennungsdienstliche Tätigkeiten (Fotos, Fingerabdrücke usw.)
Voraussetzungen der körperlichen Untersuchung
Voraussetzungen einer solchen Untersuchung sind eine gesetzliche Grundlage, welche den Eingriff vorsieht und die Beachtung der Verhältnismäßigkeit.
ACHTUNG: Die Entnahme einer Blutprobe i.Z.m. Strassenverkehrsdelikten ist in Art. 55 bundesrechtlich vorgesehen.
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