Die körperliche Untersuchung zur Erlangung von Beweismitteln kann in den folgenden Arten erfolgen:
- Medizinische Untersuchung am Körper einer lebenden Person (Feststellung von Verletzungen, Blutproben, Messungen, Feststellungen)
- Psychologische Untersuchungen (Abklärung der Zurechnungsfähigkeit und des geistigen Zustandes)
- Erkennungsdienstliche Tätigkeiten (Fotos, Fingerabdrücke usw.)
Voraussetzungen der körperlichen Untersuchung
Voraussetzungen einer solchen Untersuchung sind eine gesetzliche Grundlage, welche den Eingriff vorsieht und die Beachtung der Verhältnismäßigkeit.
ACHTUNG: Die Entnahme einer Blutprobe i.Z.m. Strassenverkehrsdelikten ist in Art. 55 bundesrechtlich vorgesehen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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