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Strafprozess / Strafverfahren

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Voraussetzung für das Festhalten einer Person durch die Behörden

Rechtsgebiet:
Strafprozess / Strafverfahren
Stichworte:
strafbare Handlungen, Strafprozess, Strafprozessrecht, Strafverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ein Festhalten einer Person gegen deren Willen muss immer auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen und verhältnismässig sein, d.h. es darf keine geringeren Massnahmen geben, welche ebenso geeignet wären, den angestrebten Zweck zu erreichen. Weiter muss ein dringender Tatverdacht gegeben sein.

Lediglich die Gerichte und die Untersuchungsbehörden sind befugt, solcherlei Zwangsmassnahmen anzuordnen. Die Polizei ist lediglich befugt selbständig eine Verhaftung vorzunehmen, wenn Gefahr im Verzug ist.

Da die Haft ein schwerer Eingriff in die persönliche Freiheit darstellt, sind schwerer Anforderungen an die Voraussetzungen gestellt, welche erfüllt sein müssen, damit eine Haft in Betracht gezogen werden kann.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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