LAWINFO

Strafprozess / Strafverfahren

QR Code

Funktion der Verteidigung

Rechtsgebiet:
Strafprozess / Strafverfahren
Stichworte:
strafbare Handlungen, Strafprozess, Strafprozessrecht, Strafverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vor allem im Untersuchungsstadium eines Strafverfahrens muss sich der Angeschuldigte tiefe Eingriffe in seine Freiheit und Persönlichkeit gefallen lassen. Der Staat in Gestalt der Untersuchungsbehörde entgegnet dem Angeschuldigten dabei mit aller Macht des Staates.

Um den Angeschuldigten nicht ohne jede Hilfe den Untersuchungen und Anschuldigungen des juristisch ausgebildeten Staatsanwalts ausgesetzt zu lassen und im Interesse der Wahrheitsfindung sowie richtigen Rechtsanwendung ist es daher unerlässlich, ihm eine gleich befähigte Person zur Seite zu stellen.

Das Recht auf Verteidigung im Strafprozess ist dermassen fundamental, dass es sich nicht nur in den kantonalen Strafprozessordnungen wiederfindet, sondern gleichermassen auch in den verschiedenen Kantonsverfassungen, der Bundesverfassung (Art. 32 Abs. 2) und sogar der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK (Art. 6 Ziff. 3).

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.