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Strafprozess / Strafverfahren

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Menschenwürde und Fairness (StPO 3)

Rechtsgebiet:
Strafprozess / Strafverfahren
Stichworte:
Fairness, Menschenwürde, StPO 3, strafbare Handlungen, Strafprozess, Strafprozessrecht, Strafverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Allgemeines

  • Subjekt
    • Die beschuldigte Person ist das sog. „Prozesssubjekt“ (vgl. StPO 3)
  • Menschenwürde
    • Die Strafuntersuchungsbehörden haben in allen Verfahrensstadien die Würde der vom Verfahren betroffenen Menschen zu achten (vgl. StPO 3 Abs. 1).
    • Die Beachtung der Menschenwürde bildet für den Staat die Grenze der Strafverfolgung.
    • Die Strafuntersuchungsbehörden haben gestützt auf StPO 3 Abs. 2 die nachgenannten Grundsätze zu beachten.
      • Grundsatz von Treu und Glauben
        • Verbot des überspitzten Formalismus
      • Verbot des Rechtsmissbrauchs
        • Zweckwidrige Verwendung eines Rechtsinstituts, für Interessen die geschützt werden sollen
      • Gebot, alle gleich und gerecht zu behandeln
        • Faires Verfahren
        • Waffengleichheit
        • Aufklärungspflicht gegenüber dem Rechtsunkundigen über seine Rechte
      • Gewährung des rechtlichen Gehörs
        • Akteneinsicht
        • Teilnahme an Beweisverhandlungen
        • Antrags- und Äusserungsrecht
      • Verbot der Beweiserhebung mittels die Menschenwürde verletzender Methoden
        • Anwendung Lügendetektor

Der Umgang mit der beschuldigten Person als Prozess- bzw. Verfahrenssubjekt in Würde ist ein grundlegendes und wichtiges Thema, welches es abzutiefen gilt:

  • Grundsatz von Treu und Glauben (StPO 3 abs. 2 lit. c)
  • Verbot des überspitzen Formalismus
  • Gleichbehandlung im Unrecht?
  • Rechtliches Gehör + Anwalt der ersten Stunde
  • Nemo tenetur (StPO 113)

Literatur

  • SCHNELL BEAT / STEFFEN SIMONE / BÄEHLER JUERG, Schweizerisches Strafprozessrecht in der Praxis – Theorie, Rechtsprechung und Musterdokumente, Bern 2024, S. 15 ff.

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