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Strafprozess / Strafverfahren

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Gleichbehandlung im Unrecht?

Rechtsgebiet:
Strafprozess / Strafverfahren
Stichworte:
Fairness, Menschenwürde, StPO 3, strafbare Handlungen, Strafprozess, Strafprozessrecht, Strafverfahren, Treu und Glauben, Verfahrensverletzungen, Vertrauensschutz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Priorität
    • Gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts hat der Grundsatz der Gesetzmässigkeit in der Regel Vorrang vor der Rücksichtnahme auf eine gleichmässige Rechtsanwendung.
  • Prinzip: Kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht
    • Die Situation, dass das Gesetz in anderen Fällen nicht oder nicht richtig angewandt wurde, gibt dem Rechtsunterworfenen keinen Anspruch darauf, ebenfalls abweichend vom Gesetz behandelt zu werden.
  • Ausnahme: Gleichbehandlung im Unrecht
    • Eine Gleichbehandlung im Unrecht setzt – kumulativ – voraus:
      • Fälle müssen in den massgebenden Sachverhaltselementen übereinstimmen
      • Gleiche Behörde muss in ständiger Praxis vom Gesetz abweichen
      • Behörde gibt zu erkennen, dass sie auch inskünftig nicht gesetzeskonform entscheiden will
      • Keine überwiegenden Gesetzmässigkeitsinteressen oder Interessen Dritter
    • Vgl. auch BV 8 Abs. 1.

Literatur

  • SCHNELL BEAT / STEFFEN SIMONE / BÄEHLER JUERG, Schweizerisches Strafprozessrecht in der Praxis – Theorie, Rechtsprechung und Musterdokumente, Bern 2024, S. 15 ff.

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