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Strafprozess / Strafverfahren

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Ne bis idem (StPO 11)

Rechtsgebiet:
Strafprozess / Strafverfahren
Stichworte:
doppelte Sanktion, Ne bis idem, StPO 11, strafbare Handlungen, Strafprozess, Strafprozessrecht, Strafverfahren, Verkehrsdelikte
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Allgemein

Eine Person, die in der Schweiz rechtskräftig freigesprochen oder verurteilt wurde, darf wegen der gleichen Straftat nicht erneut verfolgt werden (vgl. StPO 11).

Für ausländische Strafurteile gilt die Sperrwirkung des Grundsatzes „Ne bis idem“ nicht.

Uneigentliche „doppelte Sanktion“ bei Verkehrsdelikten

Verkehrsdelikte dürfen geahndet werden mit:

  • Strafrechtlicher Sanktion und
  • Administrativrechtlicher Massnahme (Verwarnung, Führerausweisentzug etc.)

Näheres hiezu:

Literatur

  • SCHNELL BEAT / STEFFEN SIMONE / BÄEHLER JUERG, Schweizerisches Strafprozessrecht in der Praxis – Theorie, Rechtsprechung und Musterdokumente, Bern 2024, S. 15 ff.    

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