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Strafprozess / Strafverfahren

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Unabhängigkeit der Strafbehörden (StPO 4)

Rechtsgebiet:
Strafprozess / Strafverfahren
Stichworte:
StPO 4, strafbare Handlungen, Strafprozess, Strafprozessrecht, Strafverfahren, Unabhängigkeit der Strafbehörden
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Allgemeines

  • Prinzip
    • Die Strafuntersuchungsbehörden
      • sollen in der Rechtsanwendung unabhängig sein;
      • müssen frei von Dritteinflüssen bleiben;
      • haben allein dem Recht verpflichtet zu bleiben.
    • Vorbehalt gesetzlicher Weisungsbefugnisse
      • Im Verhältnis zu den Strafverfolgungsbehörden bleiben gesetzliche Weisungsbefugnisse vorbehalten (vgl. StPO 14 Abs. 2).

Unabhängige Strafuntersuchungsbehörden, namentlich Richter, sind wichtig und haben daher weiteren Erläuterungsbedarf:

Literatur

  • SCHNELL BEAT / STEFFEN SIMONE / BÄEHLER JUERG, Schweizerisches Strafprozessrecht in der Praxis – Theorie, Rechtsprechung und Musterdokumente, Bern 2024, S. 15 ff.

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