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Strafprozess / Strafverfahren

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Gerichts-Zusammensetzung

Rechtsgebiet:
Strafprozess / Strafverfahren
Stichworte:
Gerichts-Zusammensetzung, StPO 4, strafbare Handlungen, Strafprozess, Strafprozessrecht, Strafverfahren, Unabhängigkeit der Strafbehörden
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für eine Geltendmachung allfälliger Ausstandsgründe muss die persönliche Zusammensetzung des Gerichts bekannt sein, dies aus folgenden Gründen:

  • Verfassungsmässiger Anspruch auf einen unabhängigen und unparteiischen Richter
  • zwar keine namentliche Richtermitteilung. aber Kenntnisnahmemöglichkeit, dass das Gericht in seiner ordentlichen Besetzung tagen wird
    • o Vgl. BGer 1B_348/2011 vom 24.02.2012, Erw. 2.2
  • Die Fallzuteilung sollte nach im Voraus definierten, transparenten und nachprüfbaren Kriterien erfolgen, welche das Ermessen des Präsidenten bei der Spruchkörperbesetzung in objektiver Weise einschränkt;
    • o Vgl.
      • Vgl. BGer 6B_1458/2017 vom 21.06.2018, Erw. 3.2.3
      • BGer 1C_187/2017 vom 20.03.2018

Literatur

  • SCHNELL BEAT / STEFFEN SIMONE / BÄEHLER JUERG, Schweizerisches Strafprozessrecht in der Praxis – Theorie, Rechtsprechung und Musterdokumente, Bern 2024, S. 30 f.

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