Grundsätzlich haben die Vertragsparteien die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen (pacta sunt servanda). – Ist eine Partei wider Erwarten ausser Stande ihre vereinbarten Leistungszeitpunkte einzuhalten, muss sie ihren Gläubiger davon überzeugen, seine Forderung während eines zu vereinbarenden Zeitraums nicht geltend zu machen. Hiezu ist die bevorstehende Fälligkeit zu verhindern oder eine bereits eingetretene Fälligkeit hinauszuschieben.
Die Fälligkeits-Hinausschiebung kann in folgenden Fällen entstehen:
- Stundung durch Gesetz
- Stundung durch Richter
- Stundung durch Vertrag
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