Der Ausschluss der Fälligkeit führt im Prinzip zum Ausschluss der Verrechnung (OR 120 ff.).
Grundsatz
Verrechnungsausschluss
Vorbehalt
Wenn der Gläubiger die Stundung gerade im Hinblick auf die Entstehung einer verrechenbaren Gegenforderung gewährt hat (conditio sine qua non), sollte die Stundung nicht als Verzicht auf die Verrechnung verstanden werden
Weiterführende Informationen
Literatur
- WEBER ROLF H., Berner Kommentar, N 107 zu Art. 75 OR
Links
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:BetreibungsrückzugEinleitung zu Betreibungsrückzug und Lösch...Autoren:Spin-OffEinleitung zum Spin-offAutoren:UnternehmenskonkursEinleitung zum UnternehmenskonkursAutoren:Zahlungsverzug / Verzug von Zahl...Einleitung zum ZahlungsverzugAutoren:Forderungseingabe / Forderungsan...Einleitung zur Forderungseingabe / Forderu...Autoren:SchKG-Abtretung / SchKG 260Einleitung zur SchKG-Abtretung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht