Der Ausschluss der Fälligkeit führt im Prinzip zum Ausschluss der Verrechnung (OR 120 ff.).
Grundsatz
Verrechnungsausschluss
Vorbehalt
Wenn der Gläubiger die Stundung gerade im Hinblick auf die Entstehung einer verrechenbaren Gegenforderung gewährt hat (conditio sine qua non), sollte die Stundung nicht als Verzicht auf die Verrechnung verstanden werden
Weiterführende Informationen
Literatur
- WEBER ROLF H., Berner Kommentar, N 107 zu Art. 75 OR
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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