Wechselseitige Tilgung sich gegenüberstehender Ansprüche durch Erklärung oder Einrede
Die Verrechnung setzt voraus:
Verrechnungslage
- Positive Voraussetzungen
- Negative Voraussetzungen
Ausübung Verrechnungsrecht
- Verrechnungserklärung
- Verrechnungseinrede
- Verrechnungsvertrag
Überblick zur Verrechnung
» Begriff
- Gesetzliche Grundlagen
- Gesetzestexte
- Erlass
- Neuerungen (Novation)
- Vereinigung
- Auflösung
- Verjährung
» Vorteile
» Arten
- Einleitung
- Verrechnender (Kompensant)
- Verrechnungsgegner (Kompensat)
» Voraussetzungen (Verrechnungslage)
- Einleitung
- Positive Voraussetzungen
- Negative Voraussetzungen
» Mehrere verrechenbare Forderungen
» Durchsetzbarkeit Verrechnungsforderung
» Erfüllbarkeit Hauptforderung
- Einleitung
- Ausübung durch Willenserklärung
- Rechtsmissbrauchsverbot
- Einleitung
- Verrechnungsvertrag
- Abweichung von positiven Voraussetzungen
- Keine Abweichung bei negativen Voraussetzungen
» VERRECHNUNGSVERBOT / VERRECHNUNGSVERZICHT
- Einleitung
- Verrechnungsausschluss durch Vertrag
- Verrechnungsverzicht durch einseitige Erklärung
- Einleitung
- Verrechnung im Zivilprozess
- Verrechnung im Schiedsverfahren
» VERRECHNUNG IM RECHTSÖFFNUNGSVERFAHREN
- Einleitung
- Überblick der Verrechnungsanlässe
- Konkurstechnische Abwicklung der Verrechnung
- Verrechnungs-Ablaufschematas
- Verrechnungserleichterungen (OR 123 Abs. 1 + SchKG 213)
- Verrechnungserschwernisse (OR 123 Abs. 2 + SchKG 213)
- Verrechnungsanfechtung (SchKG 214)
- Verrechnung Massaforderung / Massaschuld
- Kasuistik Verrechnung durch Gläubiger
- Kasuistik Verrechnung durch Konkursverwaltung
» VERRECHNUNG BEIM NACHLASSVERTRAG MIT VERMÖGENSABTRETUNG
» GRENZÜBERSCHREITENDE VERRECHNUNG
» FAZIT
- Checkliste «Verrechnungsvoraussetzungen»
- Checkliste «Keine Verrechnungslagen»
» MUSTER
- Muster «Verrechnungserklärung»
- Muster «Verrechnungsvertrag»
- Muster «Verrechnungsverbotsklusel separat»
- Muster «Verrechnungsverbot in Zahlungsmodalitäten»
» Links
» Kontakt
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.