Zeitpunkt | |
---|---|
Bestimmung des Zeitpunkts durch Vereinbarung | Datum Parteiabrede |
Fehlt eine Vereinbarung zum Zeitpunkt der Fälligkeit | sofort mit Vertragsschluss |
Gesetzliche Grundlage | OR 75 |
Wirkung | |
Gläubiger | kann Leistung fordern |
Schuldner | muss erfüllen |
Fälligkeit als Anknüpfungszeitpunkt
Der Fälligkeitszeitpunkt ist Voraussetzung für
- den Verzug des Schuldners und damit für den Beginn der Verzugszinspflicht
- die Klagbarkeit der Forderung
- den Beginn des Fristenlaufs für Verjährungsfristen.
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