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Teilzeitarbeit

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Erscheinungsformen

Rechtsgebiet:
Teilzeitarbeit
Stichworte:
Teilzeitarbeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Teilzeitarbeit tritt in Erscheinung als

  • stundenweise Tätigkeit (zB Büroreinigung [20-21 Uhr])
  • halbtageweiser Einsatz (Arbeit am Nachmittag von Montag bis Freitag)
  • tageweiser Job
  • Bedarfsjob, d.h. je nach den zu erledigenden Arbeiten (zB Reinigung nach Bedarf).

Arbeitszeitmodelle

Soweit die Arbeitszeitmodelle keine Vollbeschäftigung bzw. Vollarbeitszeit enthalten, gelten sie ebenfalls u.E. ebenfalls als Teilzeitarbeit:

  • Flexible Jahresteilzeitarbeit
    • Eine Kombination von Jahresarbeitszeit und Teilzeitarbeit; ausgehend von einem bestimmten Vollpensums unterhalb eines Vollbeschäftigungsgrades wird die Bruttojahresarbeitszeit errechnet. Ja nach den betrieblichen Bedürfnissen können sich, zB wöchentlich, Einsatz- bzw. Freizeitblöcke unterschiedlichen Quantitativs abwechseln.
  • Kurzzeitkonto (auch nur Zeitkonto bezeichnet)
    • Arbeitszeitkonto, bei dem Bezugs- bzw. Ausgleichszeitraum < 1 Jahr
  • Lebensarbeitszeitkonto (auch Zeitsparmodell genannt)
    • Überschüssige Arbeitszeit wird im Gegensatz zum Kurzzeitkonto nicht kompensiert, sondern zunächst auf dem Kurzzeitkonto gutgeschrieben und periodisch dann auf das Lebensarbeitszeitkonto umgebucht / Einsatz der Freizeitblöcke für Weiterbildung, Sabbatical oder Frühpensionierung.
  • Avaz (aufgabenorientierte variable Arbeitszeit)
    • Anstelle von Block-Arbeitszeiten wird hier die Anwesenheit durch die Erledigung der Aufgaben oder die Anforderungen des Kunden bestimmt.
  • Sabbatical
    • Ein vom Arbeitgeber gebilligter Langzeiturlaub, an dessen Ende der Arbeitnehmer ins Unternehmen und im Idealfall an seinen vorhergehenden Arbeitsplatz zurückkehrt; in der Regel hat der Arbeitgeber am Verwendungszweck ein Interesse (Stärkung von Motivation und Leistungsfähigkeit).

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