Es sind auch dem Teilzeit-Arbeitnehmer die gemäss OR 329 Abs. 3 üblichen freien Stunden und Tage zu gewähren:
- Heirat 2 – 3 Tage
- Geburt 1 Tag
- Tod Elternteil, Ehegatte, Kind 2 – 3 Tage
- Andere Todesfälle im eng. Familienkreis 1 – 2 Tage
- Wohnungswechsel 1 Tag.
Vollzeitarbeitnehmern werden diese Absenzen bezahlt und es findet keine Kompensation der Fehlzeit statt. Gleich sollte anteilsmässig bei den Teilzeit-Mitarbeitern verfahren werden.