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Teilzeitarbeit

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Erscheinungsformen

Rechtsgebiet:
Teilzeitarbeit
Stichworte:
Teilzeitarbeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Teilzeitarbeit tritt in Erscheinung als

  • stundenweise Tätigkeit (zB Büroreinigung [20-21 Uhr])
  • halbtageweiser Einsatz (Arbeit am Nachmittag von Montag bis Freitag)
  • tageweiser Job
  • Bedarfsjob, d.h. je nach den zu erledigenden Arbeiten (zB Reinigung nach Bedarf).

Arbeitszeitmodelle

Soweit die Arbeitszeitmodelle keine Vollbeschäftigung bzw. Vollarbeitszeit enthalten, gelten sie ebenfalls u.E. ebenfalls als Teilzeitarbeit:

  • Flexible Jahresteilzeitarbeit
    • Eine Kombination von Jahresarbeitszeit und Teilzeitarbeit; ausgehend von einem bestimmten Vollpensums unterhalb eines Vollbeschäftigungsgrades wird die Bruttojahresarbeitszeit errechnet. Ja nach den betrieblichen Bedürfnissen können sich, zB wöchentlich, Einsatz- bzw. Freizeitblöcke unterschiedlichen Quantitativs abwechseln.
  • Kurzzeitkonto (auch nur Zeitkonto bezeichnet)
    • Arbeitszeitkonto, bei dem Bezugs- bzw. Ausgleichszeitraum < 1 Jahr
  • Lebensarbeitszeitkonto (auch Zeitsparmodell genannt)
    • Überschüssige Arbeitszeit wird im Gegensatz zum Kurzzeitkonto nicht kompensiert, sondern zunächst auf dem Kurzzeitkonto gutgeschrieben und periodisch dann auf das Lebensarbeitszeitkonto umgebucht / Einsatz der Freizeitblöcke für Weiterbildung, Sabbatical oder Frühpensionierung.
  • Avaz (aufgabenorientierte variable Arbeitszeit)
    • Anstelle von Block-Arbeitszeiten wird hier die Anwesenheit durch die Erledigung der Aufgaben oder die Anforderungen des Kunden bestimmt.
  • Sabbatical
    • Ein vom Arbeitgeber gebilligter Langzeiturlaub, an dessen Ende der Arbeitnehmer ins Unternehmen und im Idealfall an seinen vorhergehenden Arbeitsplatz zurückkehrt; in der Regel hat der Arbeitgeber am Verwendungszweck ein Interesse (Stärkung von Motivation und Leistungsfähigkeit).
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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