Die Teilzeitarbeit tritt in Erscheinung als
- stundenweise Tätigkeit (zB Büroreinigung [20-21 Uhr])
- halbtageweiser Einsatz (Arbeit am Nachmittag von Montag bis Freitag)
- tageweiser Job
- Bedarfsjob, d.h. je nach den zu erledigenden Arbeiten (zB Reinigung nach Bedarf).
Arbeitszeitmodelle
Soweit die Arbeitszeitmodelle keine Vollbeschäftigung bzw. Vollarbeitszeit enthalten, gelten sie ebenfalls u.E. ebenfalls als Teilzeitarbeit:
- Flexible Jahresteilzeitarbeit
- Eine Kombination von Jahresarbeitszeit und Teilzeitarbeit; ausgehend von einem bestimmten Vollpensums unterhalb eines Vollbeschäftigungsgrades wird die Bruttojahresarbeitszeit errechnet. Ja nach den betrieblichen Bedürfnissen können sich, zB wöchentlich, Einsatz- bzw. Freizeitblöcke unterschiedlichen Quantitativs abwechseln.
- Kurzzeitkonto (auch nur Zeitkonto bezeichnet)
- Arbeitszeitkonto, bei dem Bezugs- bzw. Ausgleichszeitraum < 1 Jahr
- Lebensarbeitszeitkonto (auch Zeitsparmodell genannt)
- Überschüssige Arbeitszeit wird im Gegensatz zum Kurzzeitkonto nicht kompensiert, sondern zunächst auf dem Kurzzeitkonto gutgeschrieben und periodisch dann auf das Lebensarbeitszeitkonto umgebucht / Einsatz der Freizeitblöcke für Weiterbildung, Sabbatical oder Frühpensionierung.
- Avaz (aufgabenorientierte variable Arbeitszeit)
- Anstelle von Block-Arbeitszeiten wird hier die Anwesenheit durch die Erledigung der Aufgaben oder die Anforderungen des Kunden bestimmt.
- Sabbatical
- Ein vom Arbeitgeber gebilligter Langzeiturlaub, an dessen Ende der Arbeitnehmer ins Unternehmen und im Idealfall an seinen vorhergehenden Arbeitsplatz zurückkehrt; in der Regel hat der Arbeitgeber am Verwendungszweck ein Interesse (Stärkung von Motivation und Leistungsfähigkeit).
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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