AHV/IV/EO
Grundsatz
Die AHV/IV/EO-Beiträge sind unabhängig vom Pensum geschuldet.
Ausnahme
Nebenerwerbseinkommen bis CHF 2’000 p.a.: Befreiungsmöglichkeit bei Zustimmung Arbeitnehmer und Ausgleichskasse.
ALV
Die AlV-Beiträge sind unabhängig vom Pensum geschuldet.
Berufliche Vorsorge
Versicherungsobligatorium für alle Arbeitnehmer
- über 17 Jahre
- mit einem Gesamt-Jahreseinkommen (von allen Arbeitgebern) von > CHF 20’880.
Nichtberufsunfälle
Arbeitszeit < als 8 Wochenstunden: Teilzeitmitarbeiter muss nicht obligatorisch für Nichtberufsunfälle versichert werden.
Familienzulagen
Massgebend ist der Beschäftigungsgrad:
- kantonale Gesetze massgebend.
- Wenn beide Eltern berufstätig sind, bestimmt die kantonale Gesetzgebung die Prioritätenfolge, wer die Zulagen beziehen darf.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:AbgangsentschädigungEinleitung zur AbgangsentschädigungAutoren:Befristeter ArbeitsvertragEinleitung zum befristeten ArbeitsvertragAutoren:KonkurrenzverbotEinleitung zum KonkurrenzverbotAutoren:Schnuppertage / ProbearbeitEinleitung zum Thema Schnuppertage / Probe...Autoren:Fristlose KündigungEinleitung zur fristlosen KündigungAutoren:Einvernehmliche Beendigung Arbei...Einleitung zur einvernehmlichen Beendigung...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht