AHV/IV/EO
Grundsatz
Die AHV/IV/EO-Beiträge sind unabhängig vom Pensum geschuldet.
Ausnahme
Nebenerwerbseinkommen bis CHF 2’000 p.a.: Befreiungsmöglichkeit bei Zustimmung Arbeitnehmer und Ausgleichskasse.
ALV
Die AlV-Beiträge sind unabhängig vom Pensum geschuldet.
Berufliche Vorsorge
Versicherungsobligatorium für alle Arbeitnehmer
- über 17 Jahre
- mit einem Gesamt-Jahreseinkommen (von allen Arbeitgebern) von > CHF 20’880.
Nichtberufsunfälle
Arbeitszeit < als 8 Wochenstunden: Teilzeitmitarbeiter muss nicht obligatorisch für Nichtberufsunfälle versichert werden.
Familienzulagen
Massgebend ist der Beschäftigungsgrad:
- kantonale Gesetze massgebend.
- Wenn beide Eltern berufstätig sind, bestimmt die kantonale Gesetzgebung die Prioritätenfolge, wer die Zulagen beziehen darf.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.