Grundsatz
Jede Arbeitsleistung, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus erbracht wird, ist mit einem Zuschlage von 25 % zu entschädigen.
Ausnahme
Schriftliche Wegbedingung des Lohn-Zuschlages (OR 321c Abs. 3).
Tipp für Arbeitgeber
Es ist folgendes zu empfehlen:
- Überstundenregelung im voraus schriftlich niederlegen.
- Überstundenzuschlag nur für jene erbrachten Stunden vereinbaren, die über der üblichen wöchentlichen Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte liegt.
- Kompensationsmöglichkeit verabreden.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:MitarbeiterbeteiligungenEinleitung zu MitarbeiterbeteiligungenAutoren:Unternehmer-EhefrauenEinleitung zu Unternehmer-EhefrauenAutoren:ArbeitspflichtEinleitung zur ArbeitspflichtAutoren:KurzarbeitEinleitung zur KurzarbeitAutoren:AbgangsentschädigungEinleitung zur AbgangsentschädigungAutoren:Arbeitsverhinderung / Lohnfortza...Einleitung zur Lohnfortzahlungspflicht bei...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht