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Timesharing

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Einleitung zu Timesharing

Rechtsgebiet:
Timesharing
Stichworte:
Timesharing
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Im Timesharing (kurz ts) halten mehrere Personen Sachen oder Rechte, i.d.R. eine (Ferien-)Immobilie, und nutzen diese gestaffelt während einer bestimmten oder bestimmbaren Zeitdauer pro Jahr.
Hier finden Sie Informationen zu Timesharing an Ferienimmobilien als neues Ferienrechtskonzept (Tourismusprodukt) sowie Links zu Immobilien und Vermögen.

News rund um Immobilien und Eigentum in der Schweiz

News und aktuelle Informationen zu Immobilien, Wohneigentum, Unternehmensimmobilien und dem Schweizer Immobilienmarkt finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG unter Sachenrecht / Immobilien:
law-news.ch » Sachenrecht/Immobilien

Aktuell: Rechtliche Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative

Lange war unklar, welche Auswirkungen die Annahme der Eidg. Volksinitiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!“ auf Baubewilligungen im laufenden Jahr hat. Am 22. August hat der Bundesrat nun die Zweitwohnungsverordnung verabschiedet, die gelten soll, bis ein vom Parlament bestimmtes Ausführungsgesetz in Kraft tritt. Auf Druck der Gebirgskantone gilt die neue Verordnung nicht wie ursprügliche geplant per 1. September, sondern erst ab dem 1. Januar 2013. Die 573 betroffenen Berggemeinden dürfen damit noch bis Ende Jahr neue Zweitwohnungen bewilligen – die rechtliche Lage bleibt jedoch weiterhin unklar.
law-news.ch » Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative
Rechtliche Informationen zum Thema Zweitwohnungen

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