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Überschuldungsanzeige / Bilanzdeponierung

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Unterbilanz

Datum:
21.08.2009
Update:
23.10.2022
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eine Unterbilanz liegt vor, wenn der Verlust weniger als die Hälfte des Gesellschaftskapitals und der Reserven (Gesellschaftskapital) beträgt.

Eine Unterbilanz kann auch vorliegen, wenn das Anlagevermögen infolge Wertverlusts (Altersentwertung, Abschreibungen) nicht mehr der Wertquote des Gesellschaftskapitals entspricht.

AKTIVEN PASSIVEN
Umlaufsvermögen 100                                   Fremdkapital 350
Anlagevermögen 700                                   Eigenkapital 750
                                      Reserven 50
Verlust 350                                      
  1150                                     1150

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