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Überschuldungsanzeige / Bilanzdeponierung

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Überschuldungsanzeige

Herausgeber:
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Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Überschuldungsanzeige ist die Mitteilung des obersten Führungsorgans einer Gesellschaft oder bei dessen Weigerung der Revisionsstelle an den Konkursrichter, dass der Verlust grösser ist als das Gesellschaftskapital und die Reserven zusammen und dass das Fremdkapital durch die Aktiven weder zu Fortführungs- noch zu Liquidationswerten gedeckt ist (OR 725 II).

Ist der Verlust grösser als die Wertquote des Eigenkapitals,
Ist der Verlust grösser als der Wert der Aktiven,
ist die Gesellschaft überschuldet

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