Checkliste „Überstunden-Disposition“
- Überstunden-Leistungspflicht
- Notwendigkeit
- Zumutbarkeit
- Anordnung von Überstunden
- Anordnung durch der Arbeitgeber
- Überstunden ohne Anordnung des Arbeitgebers
- Notwendigkeit
- Meldepflicht
- Arbeitszeitrapporte
- Vertragsklausel: Überstunden nur bei Anordnung durch den Arbeitgeber
- Projektorientierte Entlöhnung ohne Überstundenabgeltung
- Tätigkeitsart: mehrere Arbeitsverträge?
-
Vertragliche Vereinbarungen (Schriftform!)
- Zustimmung zur Kompensation von Überstunden im Voraus
- Zustimmung zur Kompensation von Überstunden im Nachhinein
- Überstunden bei höheren leitenden Angestellten
- Grundsatz: Überstunden inbegriffen
- Ausnahmen
- Vereinbarung einer Überstundenentschädigung
- Vereinbarung einer bestimmten Arbeitszeit
- Übernahme anderer oder zusätzlicher Aufgaben
- Überstundenkompensation
- Zustimmung des Arbeitnehmers
- Dauer der Kompensation (1:1 oder Zuschlag?)
- Zeitraum der Kompensation
- Überstunden und gleitende Arbeitszeit
- Gleitzeitüberhang oder Überstunden?
- Gleitzeitüberhang und Kompensation?
- Höhe des maximalen Gleitzeitüberhanges?
- Dauer der Kompensation (1:1 oder Zuschlag?)
- Zeitraum der Kompensation
- Überstundenkompensation und Kündigung
- Überstundenberechnung
- vom Jahreslohn zum Stundenlohn
- Jährliche Anzahl Arbeitsstunden
- Mit oder ohne Ferien (8.33%)?
- Vom Monatslohn zum Stundenlohn
- Durchschnittliche oder genaue Berechnung?
- Monatslohn im Zeitpunkt der geleisteten Überstunden
- 13. Monatslohn
- Gratifikation
- Zuschlag von 25%
- Zuschlag mit anderem Quantitativ
- Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen
- vom Jahreslohn zum Stundenlohn
- Überstunden-Neuregelung während laufenden Arbeitsverhältnisses
- Einführung der neuen Überstunden-Regelung mittels Änderungskündigung
- Verzichtsverbot für bereits entstandene Ansprüche
- Überstunden im Betriebsreglement
- Gültige Fassung des Reglements
- Abänderung des Reglements
- Formbedürftige Vereinbarungen
- Vorrang des Arbeitsvertrages
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.