Checkliste „Überstunden und Überzeit: Grundsätze“
- Überstundenarbeit ist grundsätzlich jede die normale Arbeitszeit überschreitende Arbeit und Überzeitist die Arbeitszeit, die die arbeitsgesetzliche Höchstarbeitszeit überschreitet:
- Nicht jede Überstundenarbeit ist Überzeit.
- Aber jede Überzeit ist Überstundenarbeit.
- Enthält der Arbeitsvertrag keine Bestimmung betreffend Überstunden, so
- ist die Überstundenarbeit und die Überzeit durch Geld mit Zuschlag abzugelten
- ist der Normallohn + 25 % Zuschlag geschuldet.
- Überstunden-Kompensation durch Freizeit gleicher Dauer bedarf immer einer Abrede der Arbeitsvertragsparteien.
- Der Verzicht auf die Überstundenentschädigung oder der Verzicht auf den Zuschlagbedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform:
- Ursprünglicher Verzicht: schriftlich, i.d.R. im Arbeitsvertrag
- Nachträglicher Verzicht: schriftlich, i.d.R. in einer Aufhebungsvereinbarung, aber nicht während des Arbeitsverhältnisses bis einen Monat nach Beendigung (OR 341).
- Höhere leitende Angestellte
- unterstehen nicht dem Arbeitsgesetz (ArG)
- haben beim Überzeitausschluss keinen Überstunden- und Überzeit-Entschädigungsanspruch.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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