Überstunden und Überzeit sind im Berufsalltag häufig Streitthema. Vielfach sieht der Arbeitnehmer sein Engagement als Mittel für Beförderungen und als Gegenstand für die Verbesserung seiner Zukunft im Unternehmen. Stehen die Zeichen nicht mehr auf Zukunft, sondern auf Trennung will der Arbeitnehmer seine Mehrleistungen, deren Abgeltung ihm vorher nicht wichtig war, entschädigt haben.
Für eine Kompensation der Überstunden durch Freizeit ist die nachträgliche Einigung oft infolge gestörter Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht mehr erzielbar. Bei langen Freistellungs-Dauern kann es indessen rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Arbeitnehmer die Kompensation der Überstunden mit Freizeit verweigert.
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