Folgende Quellen der Lohnbestimmung bestehen:
- Gesamtarbeitsvertrag
- Für die Beurteilung der Lohnhöhe ist stets zu prüfen, ob ein GAV besteht und, ob der GAV Lohntarife festsetzt.
- Normalarbeitsvertrag
- Ferner sind die Normalarbeitsverträge (NAV), die Lohnansätze für bestimmte Branchen enthalten, zu beachten.
- Einzelarbeitsvertrag
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer können den Lohn frei vereinbaren, sofern und soweit keine zwingenden Bestimmungen des Gesetzes, eines GAV oder eines NAV im Widerspruch stehen.
- Übung
- Die Lohnhöhe bildet kein elementares Vereinbarungselement beim Arbeitsvertrag. Fehlt es an der Vereinbarung der Lohnhöhe ist der übliche Lohn geschuldet.
- Billigkeit
- Die Lohnhöhe ist vom Gericht nach billigem Ermessen zu bestimmen, wenn sich die Lohnhöhe nicht aus dem Einzelarbeitsvertrag, dem GAV, dem NAV und der Übung ergibt.
- Staatliche Lohnvorschriften
- Die Freiheit in der Lohnbestimmung kann zudem durch staatliche Lohnvorschriften Einschränkungen erfahren.
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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