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Überstunden und Überzeit

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Lohnbestimmungsquellen

Rechtsgebiet:
Überstunden und Überzeit
Stichworte:
Überstunden, Überzeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Folgende Quellen der Lohnbestimmung bestehen:

  • Gesamtarbeitsvertrag
    • Für die Beurteilung der Lohnhöhe ist stets zu prüfen, ob ein GAV besteht und, ob der GAV Lohntarife festsetzt.
  • Normalarbeitsvertrag
    • Ferner sind die Normalarbeitsverträge (NAV), die Lohnansätze für bestimmte Branchen enthalten, zu beachten.
  • Einzelarbeitsvertrag
    • Arbeitgeber und Arbeitnehmer können den Lohn frei vereinbaren, sofern und soweit keine zwingenden Bestimmungen des Gesetzes, eines GAV oder eines NAV im Widerspruch stehen.
  • Übung
    • Die Lohnhöhe bildet kein elementares Vereinbarungselement beim Arbeitsvertrag. Fehlt es an der Vereinbarung der Lohnhöhe ist der übliche Lohn geschuldet.
  • Billigkeit
    • Die Lohnhöhe ist vom Gericht nach billigem Ermessen zu bestimmen, wenn sich die Lohnhöhe nicht aus dem Einzelarbeitsvertrag, dem GAV, dem NAV  und der Übung ergibt.
  • Staatliche Lohnvorschriften
    • Die Freiheit in der Lohnbestimmung kann zudem durch staatliche Lohnvorschriften Einschränkungen erfahren.

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