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Überstunden und Überzeit

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Maximale Arbeitsstunden

Rechtsgebiet:
Überstunden und Überzeit
Stichworte:
Überstunden, Überzeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Arbeitsgesetz (ArG) bestimmt für die Arbeitsvertragsparteien zwingend

  • wie viele Arbeitsstunden höchstens geleistet werden dürfen
  • wann die Grenze von 45 bzw. 50 Wochenstunden ausnahmsweise überschritten werden dürfen
  • den Rahmen, innerhalb dessen der Arbeitnehmer mehr als die vereinbarte Zeit arbeiten darf.

Höhere leitende Angestellte

  • sind den ArG-Höchstarbeitszeiten von 45 bzw. 50 Wochenstunden nicht unterstellt.
  • Die Gerichte nehmen eine höhere leitende Tätigkeit nicht ohne weiteres an.
Begriff des höheren leitenden Angestellten
  • Ein höherer leitender Angestellter ist gemäss ArG 3 lit. d, wer in einem Betrieb oder Betriebsteil über Entscheidungsbefugnisse in wesentlichen Angelegenheiten verfügt und eine entsprechende Verantwortung trägt
  • Judikatur: BGE 126 III 340; BGer in ARV 2003, 96; OGer LU in JAR 2001, 174; vgl. auch ArGV 1.

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