LAWINFO

Unentgeltliche Rechtspflege

QR Code

Mittellosigkeit

Rechtsgebiet:
Unentgeltliche Rechtspflege
Stichworte:
unentgeltliche Rechtspflege
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Gerichtspraxis

  • begnügt sich nicht mit der objektiven Feststellung der Mittellosigkeit
  • überprüft die Gründe die zur Mittellosigkeit führten.

Der ersuchenden Partei wird das Recht zur unentgeltlichen Prozessführung nur gewährt, wenn

  • ihre Mittellosigkeit nicht verursacht wurde
    • durch ihren Lebenswandel
    • durch ihren unangemessenen Aufwand
    • durch Arbeitsscheu (Der Faule hat keinen Anspruch auf UP).
  • sie alles unternommen hat, um die für den Prozess erforderlichen Mittel beizubringen
    • durch Geltendmachung der
      • Beitragspflicht des Ehegatten
      • familienrechtlichen Unterstützungsansprüche
    • was angenommen wird, wenn sie die Mittel der Schulden-Abtragung vorerst für die Sicherung der Prozesskosten einsetzt und dies trotzdem nicht ausreicht.

Das Thema Mittellosigkeit wird entlang foglender Unterpunkte abgehandelt:

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.