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Unentgeltliche Rechtspflege

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Mittellosigkeit

Rechtsgebiet:
Unentgeltliche Rechtspflege
Stichworte:
unentgeltliche Rechtspflege
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Gerichtspraxis

  • begnügt sich nicht mit der objektiven Feststellung der Mittellosigkeit
  • überprüft die Gründe die zur Mittellosigkeit führten.

Der ersuchenden Partei wird das Recht zur unentgeltlichen Prozessführung nur gewährt, wenn

  • ihre Mittellosigkeit nicht verursacht wurde
    • durch ihren Lebenswandel
    • durch ihren unangemessenen Aufwand
    • durch Arbeitsscheu (Der Faule hat keinen Anspruch auf UP).
  • sie alles unternommen hat, um die für den Prozess erforderlichen Mittel beizubringen
    • durch Geltendmachung der
      • Beitragspflicht des Ehegatten
      • familienrechtlichen Unterstützungsansprüche
    • was angenommen wird, wenn sie die Mittel der Schulden-Abtragung vorerst für die Sicherung der Prozesskosten einsetzt und dies trotzdem nicht ausreicht.

Das Thema Mittellosigkeit wird entlang foglender Unterpunkte abgehandelt:

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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