LAWINFO

Ungerechtfertigte Bereicherung

QR Code

Verjährung

Rechtsgebiet:
Ungerechtfertigte Bereicherung
Stichworte:
Ungerechtfertigte Bereicherung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Im Bereicherungsrecht gelten besondere Verjährungsregeln.

OR 67 enthält eine relative und eine absolute Verjährungsfrist:

1. Relative Frist

Die relative Frist beträgt drei Jahre:

Sie beginnt zu laufen, sobald der Entreicherte von seinem Anspruch Kenntnis erlangt. Kenntnis des Anspruchs ist dann gegeben, wenn der Verletzte keinen Anlass und keine Möglichkeit zu weiterer Abklärung sowie genügend Unterlagen zur Klageerhebung hat (BGE 127 II 427).

2. Absolute Frist

Die absolute Frist von zehn Jahren beginnt mit der Entstehung des Anspruchs zu laufen.

Mit Eintritt der Verjährung ist der Anspruch nur mehr unter der Bedingung klagbar, dass der Schuldner nicht die Verjährungseinrede erhebt.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.