Wie für jeden betriebswirtschaftlichen Entscheid gilt auch hier die Abfolge: Analyse, Entscheid, Umsetzung und Kontrolle. Die Kontrolle dient den verschiedenen Aspekten, die für den unternehmerischen Erfolg beitragen:
- Kontrolle, ob der Turnaround erreicht wurde
- Check der Kennzahlen
- Kontrolle, ob die Restrukturierung ausreichend und nachhaltig war
- Check der Kennzahlen
- Berücksichtigung der Softfaktoren
- Kontrolle der Berichterstattung (Reporting)
- Übergang von der Restrukturierungsberichterstattung zum ordentlichen Reporting?
- Kontrolle der Kommunikation
- Unternehmens-interne Kommunikation
- Vertrauenspersonen
- unternehmens-externe Kommunikation
- Entscheid, ob und in welcher Form Abschluss der Restrukturierung des Turnarounds kommuniziert werden soll
- Unternehmens-interne Kommunikation
- Kontrolle, welche Anpassungen an Ziel und Strategie vorzunehmen sind
- Kaderkontakte
- Gespräche mit VR, GL und Kader
- (ständiger) Lernprozess
- Nach geschafftem Turnaround sind die Lehren aus der Restrukturierung bei der Oberleitung des Unternehmens gemäss OR 716a zu berücksichtigen und auch in Zukunft umzusetzen
- Kaderkontakte
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.