Unternehmenskrisen sind meist eine Verkettung von verschiedenen negativen Einflüssen. Zur Krisenprävention sind alle betrieblichen Einflussgrössen in ihrem Zusammenwirken zu untersuchen.
Für eine Krisenfrüherkennung gelten folgende Grundsätze:
- Allgemein-gültige Frühindikatoren lassen sich nicht bestimmen.
- Der Prüfkatalog für eine frühzeitige Risiko- und Krisenerkennung ist daher unternehmens-individuell zu entwickeln.
- Wichtig ist, dass das Management frei ist, das Unternehmen, seinen Markt und die relevante Umwelt zu beobachten.
- Unternehmer oder CEO sollten die Wirtschafts- und Unternehmensentwicklung durch Tuchfühlung mit Personal, Kunden und Lieferanten selber spüren können und sich nicht alleine auf quantitative, sondern auch auf qualitative Indikatoren und persönliche Erfahrungen stützen.
Es bleibt somit nur ein regelmässiger Abgleich von Ist- und Soll-Daten. Der Start einer solchen Früherkennung kraft Abgleichs setzt eine Unternehmens- und Umweltanalyse voraus.
Gewissene Informationen aus dem Tagesgeschäft und der Wirtschaftsteilnehmen lassen Rückschlüsse auf Entwicklungen zu:
Laufende Wirtschaftsbeobachtung und beiläufige Befragung von Kontaktpersonen
- Rechnungswesen
- Medienbeobachtung
- Kundenbefragungen
- (beiläufige) Lieferantenbefragungen
- Branchen-Benchmarking und Fachartikel
- Mitteilungen von Branchenverbänden
- Mitarbeiterinformationen zu Markt und Konkurrenz
- Publikationen von Banken, Beratungsunternehmen, NPO’s und der öffentlichen Hand
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.