Unternehmenskrisen sind meist eine Verkettung von verschiedenen negativen Einflüssen. Zur Krisenprävention sind alle betrieblichen Einflussgrössen in ihrem Zusammenwirken zu untersuchen.
Für eine Krisenfrüherkennung gelten folgende Grundsätze:
- Allgemein-gültige Frühindikatoren lassen sich nicht bestimmen.
- Der Prüfkatalog für eine frühzeitige Risiko- und Krisenerkennung ist daher unternehmens-individuell zu entwickeln.
- Wichtig ist, dass das Management frei ist, das Unternehmen, seinen Markt und die relevante Umwelt zu beobachten.
- Unternehmer oder CEO sollten die Wirtschafts- und Unternehmensentwicklung durch Tuchfühlung mit Personal, Kunden und Lieferanten selber spüren können und sich nicht alleine auf quantitative, sondern auch auf qualitative Indikatoren und persönliche Erfahrungen stützen.
Es bleibt somit nur ein regelmässiger Abgleich von Ist- und Soll-Daten. Der Start einer solchen Früherkennung kraft Abgleichs setzt eine Unternehmens- und Umweltanalyse voraus.
Gewissene Informationen aus dem Tagesgeschäft und der Wirtschaftsteilnehmen lassen Rückschlüsse auf Entwicklungen zu:
Laufende Wirtschaftsbeobachtung und beiläufige Befragung von Kontaktpersonen
- Rechnungswesen
- Medienbeobachtung
- Kundenbefragungen
- (beiläufige) Lieferantenbefragungen
- Branchen-Benchmarking und Fachartikel
- Mitteilungen von Branchenverbänden
- Mitarbeiterinformationen zu Markt und Konkurrenz
- Publikationen von Banken, Beratungsunternehmen, NPO’s und der öffentlichen Hand
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:VerzugszinsEinleitung zum VerzugszinsAutoren:SanierungsdarlehenEinleitung zum SanierungsdarlehenAutoren:UnternehmensumwandlungEinleitung zur UnternehmensumwandlungAutoren:ArbeitgeberkonkursEinleitung zum ArbeitgeberkonkursAutoren:NachlasskonkursEinleitung zur Ausgangslage NachlasskonkursAutoren:Forderungseingabe / Forderungsan...Einleitung zur Forderungseingabe / Forderu...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht