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Unternehmenskrise

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Keine allgemein gültigen Frühindikatoren

Rechtsgebiet:
Unternehmenskrise
Stichworte:
Unternehmenskrise
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Unternehmenskrisen sind meist eine Verkettung von verschiedenen negativen Einflüssen. Zur Krisenprävention sind alle betrieblichen Einflussgrössen in ihrem Zusammenwirken zu untersuchen.

Für eine Krisenfrüherkennung gelten folgende Grundsätze:

  • Allgemein-gültige Frühindikatoren lassen sich nicht bestimmen.
  • Der Prüfkatalog für eine frühzeitige Risiko- und Krisenerkennung ist daher unternehmens-individuell zu entwickeln.
  • Wichtig ist, dass das Management frei ist, das Unternehmen, seinen Markt und die relevante Umwelt zu beobachten.
  • Unternehmer oder CEO sollten die Wirtschafts- und Unternehmensentwicklung durch Tuchfühlung mit Personal, Kunden und Lieferanten selber spüren können und sich nicht alleine auf quantitative, sondern auch auf qualitative Indikatoren und persönliche Erfahrungen stützen.

Es bleibt somit nur ein regelmässiger Abgleich von Ist- und Soll-Daten. Der Start einer solchen Früherkennung kraft Abgleichs setzt eine Unternehmens- und Umweltanalyse voraus.

Gewissene Informationen aus dem Tagesgeschäft und der Wirtschaftsteilnehmen lassen Rückschlüsse auf Entwicklungen zu:

Laufende Wirtschaftsbeobachtung und beiläufige Befragung von Kontaktpersonen

  1. Rechnungswesen
  2. Medienbeobachtung
  3. Kundenbefragungen
  4. (beiläufige) Lieferantenbefragungen
  5. Branchen-Benchmarking und Fachartikel
  6. Mitteilungen von Branchenverbänden
  7. Mitarbeiterinformationen zu Markt und Konkurrenz
  8. Publikationen von Banken, Beratungsunternehmen, NPO’s und der öffentlichen Hand

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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