Der Pächter kann das Unternehmen an einen Dritten unterverpachten (wenn er ihm ebenfalls die Nutzung der Sache / Rechts überlässt) oder untervermieten (wenn er ihm eine Sache nur zum Gebrauch überlässt).
Grundsätzlich hat der Verpächter der Unterverpachtung / -vermietung zuzustimmen. Er kann die Zustimmung aber nur aus einem der folgenden Gründe verweigern:
- Wenn der Pächter sich weigert, dem Verpächter die Bedingungen der Unterverpachtung / vermietung bekanntzugeben.
- Wenn die Bedingungen der Unterverpachtung / vermietung missbräuchlich sind (v.a. bei einem übermässigen Gewinn).
- Wenn dem Verpächter aus der Unterverpachtung / vermietung wesentliche Nachteile entstehen (z.B. durch übermässige Abnutzung der Pachtsache).
Verweigert der Verpächter die Zustimmung unbegründet, kann der Pächter die zuständige Schlichtungsbehörde anrufen.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Cash PoolingEinleitung zu Cash PoolingAutoren:13. MonatslohnEinleitung zum 13. MonatslohnAutoren:GebrauchsleiheEinleitung zur GebrauchsleiheAutoren:AbtretungEinleitung zur AbtretungAutoren:VersatzpfandEinleitung zum VersatzpfandAutoren:GlobalzessionEinleitung zur Globalzession
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht