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Unternehmensspaltung

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Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Unternehmensspaltung
Stichworte:
Unternehmensspaltung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Spaltung

=   Aus einem Rechtsträger werden 2 Rechtsträger gleichen Typus. Anteils- und Mitgliedschaftsrechte des Anteilsinhabers bleiben gewahrt.

Weiterführende Informationen

» Spaltungsverfahren

Vermögensübertragung

=   Das Vermögen (auch ein Betrieb oder Betriebsteil) wird vom einen Rechtsträger auf einen andern übertragen. Die Gegenleistung geht an den übertragenden Rechtsträger und nicht an die Anteilsinhaber.

Weiterführende Informationen

» Vermögensübertragung

Spin-off

=   zweistufiges Spaltungsverfahren:

  1. der abzuspaltende Vermögensteil wird in eine 100 %-ige Tochtergesellschaft ausgegliedert
  2. Übertragung der Anteile an der Tochtergesellschaft an die Anteilsinhaber der Muttergesellschaft.

Vereinzelt sind Autoren der Meinung, dass dies eine Umgehung des FusG sei; spin-offs wurden schon lange vor Erlass des FusG praktiziert; hätte der Gesetzgeber diese Umstrukturierungsvariante verbieten wollen, hätte er das Verbot ausdrücklich in der Botschaft und im FusG erwähnt.

Weiterführende Informationen

» spin-off

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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