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Unternehmensspaltung

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Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Unternehmensspaltung
Stichworte:
Unternehmensspaltung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Spaltung

=   Aus einem Rechtsträger werden 2 Rechtsträger gleichen Typus. Anteils- und Mitgliedschaftsrechte des Anteilsinhabers bleiben gewahrt.

Weiterführende Informationen

» Spaltungsverfahren

Vermögensübertragung

=   Das Vermögen (auch ein Betrieb oder Betriebsteil) wird vom einen Rechtsträger auf einen andern übertragen. Die Gegenleistung geht an den übertragenden Rechtsträger und nicht an die Anteilsinhaber.

Weiterführende Informationen

» Vermögensübertragung

Spin-off

=   zweistufiges Spaltungsverfahren:

  1. der abzuspaltende Vermögensteil wird in eine 100 %-ige Tochtergesellschaft ausgegliedert
  2. Übertragung der Anteile an der Tochtergesellschaft an die Anteilsinhaber der Muttergesellschaft.

Vereinzelt sind Autoren der Meinung, dass dies eine Umgehung des FusG sei; spin-offs wurden schon lange vor Erlass des FusG praktiziert; hätte der Gesetzgeber diese Umstrukturierungsvariante verbieten wollen, hätte er das Verbot ausdrücklich in der Botschaft und im FusG erwähnt.

Weiterführende Informationen

» spin-off

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