Für eine liquidationslose Teilung eines Rechtsträgers in zwei oder mehrere Rechtsträger sind folgende begriffswesentliche Elemente zu beachten:
- Vermögensübertragung – ganz oder teilweise – auf einen oder mehrere andere Rechtsträger
- universalsukzessionsweise Vermögensübertragung mit dem HR-Eintrag
- Mitgliedschaftskontinuität der Gesellschafter.
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