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Unternehmensspaltung

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Gläubigerschutzverfahren

Rechtsgebiet:
Unternehmensspaltung
Stichworte:
Unternehmensspaltung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die beteiligten Gesellschaften haben ein Gläubigerschutzverfahren durchzuführen (FusG 25):

  • Schuldenruf
    • Pflicht: 3-maliger Schuldenruf (private Publikation)
    • Publikationsorgan: Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB)
    • Zeitpunkt: Vor der ausserordentlichen Generalversammlung!
    • Inhalt: Hinweis auf Spaltung und innert welcher Frist Gläubiger eine Sicherstellung verlangen können.
  • Allfällige Sicherstellung der Forderungen der Gläubiger
    • Geltendmachung: durch Sicherstellungsbegehren des Gläubigers
    • Adressat: übernehmende Gesellschaft
    • Frist: 2 Monate ab SHAB-Publikation.
  • Subsidiäre Haftung der an der Spaltung beteiligten Gesellschaften
    » Haftung

Ein Dispens von der Sicherstellungspflicht besteht, wenn die betroffene Gesellschaft nachweist, dass die Forderungen der Gläubiger nicht gefährdet sind (FusG 45 f.).

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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