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Unternehmenssteuern

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Besteuerung Kapitalgesellschaften

Rechtsgebiet:
Unternehmenssteuern
Stichworte:
Unternehmenssteuern
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Kapitalgesellschaften haben eine eigene Rechtspersönlichkeit
  • Kapitalgesellschaften sind daher selbständige Steuersubjekte
    • Unternehmensgewinne sind daher durch die Gesellschaft zu versteuern
    • Gewinnausschüttungen an die Anteilsinhaber führen zu einer erneuten steuerlichen Erfassung
      • Anteilsinhaber juristische Person (JP): als Gewinn
      • Anteilsinhaber natürliche Person (NP): als Vermögensertrag
  • Die Besteuerung einer Kapitalgesellschaft
    • beschlägt zwei oder mehrere Steuersubjekte
    • führt zu einer Doppelbelastung von Kapital und Gewinn

Linderung der Doppelbelastung

Aufgrund von Steuerharmonisierung und Unternehmenssteuerreform etc. wurde bei Bund und Kantonen eine reduzierte Besteuerung der Dividenden eingeführt:

Besteuerung Personenunternehmen

  • Personenunternehmen haben keine eigene Rechtspersönlichkeit
  • Personenunternehmen werden daher bei ihren Inhabern bzw. Teilhabern besteuert.
    • Unternehmensgewinne bzw. Anteile daran werden als sog. Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit zusammen mit den übrigen Einkünften besteuert.

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