- Kapitalgesellschaften haben eine eigene Rechtspersönlichkeit
- Kapitalgesellschaften sind daher selbständige Steuersubjekte
- Unternehmensgewinne sind daher durch die Gesellschaft zu versteuern
- Gewinnausschüttungen an die Anteilsinhaber führen zu einer erneuten steuerlichen Erfassung
- Anteilsinhaber juristische Person (JP): als Gewinn
- Anteilsinhaber natürliche Person (NP): als Vermögensertrag
- Die Besteuerung einer Kapitalgesellschaft
- beschlägt zwei oder mehrere Steuersubjekte
- führt zu einer Doppelbelastung von Kapital und Gewinn
Linderung der Doppelbelastung
Aufgrund von Steuerharmonisierung und Unternehmenssteuerreform etc. wurde bei Bund und Kantonen eine reduzierte Besteuerung der Dividenden eingeführt:
Besteuerung Personenunternehmen
- Personenunternehmen haben keine eigene Rechtspersönlichkeit
- Personenunternehmen werden daher bei ihren Inhabern bzw. Teilhabern besteuert.
- Unternehmensgewinne bzw. Anteile daran werden als sog. Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit zusammen mit den übrigen Einkünften besteuert.
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.