Die Stempelabgabe als Emissionsabgabe besteuert die Kapitalbeschaffung durch Ausgabe von Beteiligungsrechten und Obligationen.
Steueraspekt
Steuerhoheit
Gegenstand
Steuersubjekt
Vermittler (Effektenhändler)
Kapitalgesellschaft mit steuerbaren Urkunden über CHF 10 Mio.
Ausländ. CH-Börsen-Mitglied für die an dieser Börse gehandelten Inlands-Titel
Gewerbsmässiger Händler
Gewerbsmässiger Vermittler
Fondsleitung von Anlagefonds
Steuerobjekt
Entgeltliche Übertragung des Eigentums an steuerbaren
Urkunden (Wertpapiere etc.)
Steuermass
Inländ. Urkunden: 1,5 ‰
Ausländ. Urkunden: 3,0 ‰
Emissionsabgabe-Geschäfte
Befreiung von der Umsatzsteuer
Ausnahmen
Diverse Kapitaltransaktionen sind von der Umsatzabgabe ausgenommen
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