Die Verrechnungssteuer ist eine sog. Sicherungssteuer. Sie soll für Steuerinländer
die Einkommensdeklaration sicherstellen
bei Nichtdeklaration mittels Verwirkung des Rückerstattungsrechtes zur definitiven Surrogatsbesteuerung führen.
Für Steuerausländer, die nicht in einem Staat ansässig sind, welcher kein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz unterhält, fehlt die Möglichkeit zur
Rückforderung
Entlastung an der Quelle.
Steueraspekt
Steuerhoheit
Gegenstand
Steuersubjekt
Inländischer Schuldner der steuerbaren Leistung
Steuerobjekt
Brutto-Kapitalerträge aus
Obligationen
Kapitalanteilsrechten
Anlagefonds
Bankguthaben
Versicherungs-Leistungen
Leibrenten/Pensionen
Steuerobjekt muss aus Inland entstammen
Inländischer Schuldner
bezahlt dem Leistungsempfänger 65 %
transferiert der EStV 35 %
Steuermass
35%
Bruttoertrag einzelner Einkommensbestandteile
Ertrag aus beweglichen Vermögen
Lotteriegewinne
Versicherungsleistungen
Besteuerungsort
Bund
Gesamtschweizerisch
Weiterführende Informationen zur Verrechnungssteuer
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