Die Kapitalsteuer wird nur von Kantonen und Kommunen bei einer juristischen Person aufgrund ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zugehörigkeit besteuert.
Steueraspekt |
Steuerhoheit |
Gegenstand |
---|---|---|
Steuersubjekt | Juristische Person | |
Steuerobjekt | Eigenkapital | |
Steuermass |
Kanton |
Proportionale Ausgestaltung |
Steuerliche Korrekturen / Bemessungsgrundlagen |
|
|
Besteuerungsort | Sitz der Juristischen Person | |
Abzugsfähigkeit |
— |
Im Vergleich zur Kapitalsteuer bei juristischen Personen die Vermögenssteuer bei natürlichen Personen:
Natürliche Personen: Vermögenssteuer
Steueraspekt |
Steuerhoheit |
Gegenstand |
---|---|---|
Steuersubjekt |
Natürliche Person |
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Steuerobjekt | Reinvermögen | |
Steuermass |
Kantone |
Reinvermögen, inkl. Anteile an Personenunternehmen, da diese keine eigene Rechtspersönlichkeit haben
Befreit:
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Steuerliche Korrekturen |
ev. Aufrechnungen |
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Besteuerungsort |
Wohnsitz
Geschäftsort als Steuerdomizil bzw. Nebensteuerdomizil
|
|
Abzugsfähigkeit |
Nicht möglich |
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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