Das Umwandlungsrecht war bereits vor Einführung des FusG aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung von Bedeutung:
- Umwandlung von Personen- in Kapitalgesellschaften (KMU-Umwandlungen)
- In der Regel als Vorbereitung der Unternehmensnachfolge oder der Unternehmensveräusserung
- Konzern-interne Umstrukturierungen.
Die KMU-Umwandlungen sind durch das FusG und die Unternehmenssteuerreformen I und II vereinfacht bzw. steuerlich privilegiert worden.
Bei den konzerninternen Umstrukturierungen hat das FusG Erschwernisse gebracht, die jedoch von den Konzernen durch geschickte Gestaltung der Abläufe umschifft werden können.