LAWINFO

Unternehmensumwandlung

QR Code

Rechtsnatur

Rechtsgebiet:
Unternehmensumwandlung
Stichworte:
Unternehmensumwandlung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Rechtsnatur der Umwandlung ist abhängig von der Wahl des Vorgehens:

  • Liquidationslose Umwandlung des Unternehmens von einer Rechtsform in eine andere
    • Unterstellung unter eine neue rechtliche Regelung
      • auch ohne Zutun und ggf. gegen den Willen Betroffener
    • Änderung von Rechtsform und Statuten etc., mittels besonderen Verfahrens, d.h. sog. „Umwandlungsverfahrens“,
      • unter Fortbestand
        • unveränderter Rechtsverhältnisse (FusG 53)
        • aller vermögens- und mitgliedschaftsrechtlichen Beziehungen (vgl. Botschaft 2000, BBl 2000, S. 4357)
  • Liquidation und Neugründung
    • Rechtsgestaltende Auflösung mit Liquidation und Begründung einer neuen Gesellschaft mit Sacheinlage oder Sachübernahme

Literatur

  • MEIER-HAYOZ ARTHUR / FORSTMOSER PETER / SETHE ROLF, Schweizerisches Gesellschaftsrecht, 12. Vollständig neu bearbeitete Auflage, Bern 2018, § 25, II. Fusion, S. 888 ff.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.