Die Rechtsnatur der Umwandlung ist abhängig von der Wahl des Vorgehens:
- Liquidationslose Umwandlung des Unternehmens von einer Rechtsform in eine andere
- Unterstellung unter eine neue rechtliche Regelung
- auch ohne Zutun und ggf. gegen den Willen Betroffener
- Änderung von Rechtsform und Statuten etc., mittels besonderen Verfahrens, d.h. sog. „Umwandlungsverfahrens“,
- unter Fortbestand
- unveränderter Rechtsverhältnisse (FusG 53)
- aller vermögens- und mitgliedschaftsrechtlichen Beziehungen (vgl. Botschaft 2000, BBl 2000, S. 4357)
- unter Fortbestand
- Unterstellung unter eine neue rechtliche Regelung
- Liquidation und Neugründung
- Rechtsgestaltende Auflösung mit Liquidation und Begründung einer neuen Gesellschaft mit Sacheinlage oder Sachübernahme
Literatur
- MEIER-HAYOZ ARTHUR / FORSTMOSER PETER / SETHE ROLF, Schweizerisches Gesellschaftsrecht, 12. Vollständig neu bearbeitete Auflage, Bern 2018, § 25, II. Fusion, S. 888 ff.
Weiterführende Informationen
- Begriff
- Umwandlungsverfahren
- Liquidation und Neugründung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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