LAWINFO

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

QR Code

GmbH-Umwandlung in AG

Rechtsgebiet:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Stichworte:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsätzlich können die Gesellschafter ihre GmbH in eine AG überführen. Bei Anwendung der Regeln von Art. 57 ff. des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 2003 über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung (Fusionsgesetz, FusG; SR 221.301) ist die Überführung ohne Auflösung, ohne Liquidation, ohne Neugründung und ohne Vermögensübertragung möglich.

Umwandlungsmotive sind bestimmte Vorteile der AG bzw. Nachteile der GmbH.
» AG oder GmbH?

Der häufigste Grund für die GmbH-Umwandlung in eine AG bildet der Bankenwunsch nach Sicherstellung eines Kredites durch Beteiligungsrechte. Aktien können verpfändet werden. Stammanteile sind dazu wenig geeignet. Wollen die Gesellschafter mit Fremdkapital expandieren, kommen sie meistens nicht um eine „Rechtskleid“-Änderung umhin.

Weiterführende Informationen

» GmbH-Gründung durch AG-Umwandlung

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.