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Aktiengesellschaft

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AG-Umwandlung in GmbH

Rechtsgebiet:
Aktiengesellschaft
Stichworte:
AG, Aktiengesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsätzlich ist dem Aktionariat möglich, ihre AG ohne Auflösung, ohne Liquidation, ohne Neugründung und ohne Vermögensübertragung in die Rechtsform einer GmbH zu überführen. Hiezu sind die Regeln von Art. 57 ff. des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 2003 über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung (Fusionsgesetz, FusG) anzuwenden.

Denkbar sind verschiedene Umwandlungsmotive insbesondere natürlich die Vorteile, die eine GmbH gegenüber der AG bietet wie

  • Keine Nationalitätsvorschriften für die Geschäftsführer
  • Statutarisch begründbare Gesellschafterpflichten
    • Nebenleistungspflichten
    • Wahrung des Gesellschafterkreises
    • Festigung der Machtverhältnisse der oder bestimmter Gesellschafter innerhalb der GmbH
    • Gesellschaft mit nur aktiven Gesellschaftern
  • Unternehmenskonstellationen mit spez. GmbH-Eignung wie
    • Dienstleistungsbetriebe
    • nicht kapitalintensive Gewerbe-Unternehmen
    • Franchising-Unternehmen
    • Joint Ventures
    • Einmann-Gesellschaften
    • Praxen mit mehreren Teilhabern

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