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Verkehrsrecht

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Arbeitszeit

Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Verkehrsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition «Arbeitszeit»

Zeit, in der ein Arbeitnehmer:

  • am Arbeitsplatz ist,
  • dem Arbeitgeber zur Verfügung steht oder
  • seiner Arbeitstätigkeit nachgeht.

Pausen u. Arbeitsunterbrüche von weniger als 15 Min. gelten als Arbeitszeit.

Wöchentliche Höchstarbeitszeit

  • Wochenarbeitszeit: durchschnittl. max. 48 Std.
  • Kompensationsmöglichkeiten für saisonale Schwankungen: während 26 Wochen
  • Max. Wochenarbeitszeit: 60 Std.

Hinweis!

Arbeitet eine Person bei verschiedenen Arbeitgebern werden die Arbeitszeiten zusammengerechnet!

Vorbehalt / Disclaimer

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