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Verkehrsrecht

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Raserunfall

Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Verkehrsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gesetzliche Grundlage

  • SVG 26, 27 Abs. 1, 32, 16, 16a, 102
  • VRV 4, 4a
  • StGB 111, 129, 107, 22

Begriff

Als „Raserunfall“ bezeichnet man einen Unfall, welcher durch einen Fahrzeuglenker verursacht wurde, der:

  • durch verantwortungslose Tempobolzerei
  • bewusst Verkehrsregeln verletzte und dabei
  • das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten/Todesopfern einging

Grundsatz

Der Fahrzeuglenker darf durch seinen Fahrstil andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden oder behindern. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind einzuhalten.

Massnahmen

Strafmassnahmen

  • bei einfacher Verkehrsregelverletzung: Busse oder gemeinnützige Arbeit
  • bei grober Verkehrsregelverletzung: zusätzlich Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
  • evtl. Entzug des Fahrzeuges: wenn Fahrzeug als „Tatwaffe“ gilt

Massnahmen beim Führerausweis

  • bei Verkehrsregelverletzung: evtl. Führerausweisentzug für best. Zeit
Kasuistik
BGE 130 IV 58 Autofahrer, welcher kurz vor Ortseingang mit 120-140 km/h zum Überholen ansetzt, die Kontrolle verliert und als Konsequenz innerorts einen tödlichen Unfall verursacht. Fall von eventualvorsätzlicher Tötung durch den Raser! (nicht fahrlässig!)
6B_43/2007 Selbstunfall eines Fahrzeugführers wegen stark übersetzter Geschwindigkeit. Dabei starb ein Beifahrer, zwei wurden verletzt. Verurteilung u.a. wegen fahrlässiger Tötung. U.a. Teilbedingte Freiheitsstrafe.

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