Als fliessender Nutzfahrzeug-Verkehr gelten alle nicht geparkten schweren Fahrzeuge, unabhängig davon, ob sie fahren oder halten.
Begriffe des fliessenden Verkehrs
ARV-Verstoss:
» Arbeits- und Ruhezeiten für Berufsfahrer
Gefahrgut:
Stoffe, von denen aus bei einem Umschlag- oder Transportunfall auf Gemeingüter, Leben und Gesundheit von Mensch und Tier Gefahren ausgehen können.
Überholverbot für LKW’s:
LKW’s dürfen weder PKW’s noch LKW’s überholen.
Überlast:
Der LKW weist mehr als sein zugelassenes Gesamtgewicht aus.
Sachbeförderung
Die Sachbeförderung ist der gewerbsmässige Transport von Gegenständen auf der Strasse. Als sog. Werkverkehr gilt, wenn der Verlader die Ware mit eigenen Fahrzeugen von der Ladestelle zum Empfänger führt.
Personenbeförderung
Das Bundesgesetz über die Personenbeförderung (PBG) regelt für die gewerbsmässige Personenbeförderung folgende Aspekte:
- Konzession
- Grundpflichten
- Transportpflicht
- Fahrplanpflicht
- Betriebspflicht
- Tarifpflicht
- Transportvertrag
- Transport von Reisegepäck
- Finanzierung (bestelltes Verkehrsangebot)
- Rechnungslegung
- Haftung
- Aufsicht und Strafbestimmungen.