Die Arbeits- und Ruhezeiteinhaltung von Berufsfahrern dient der Verkehrssicherheit.
Geregelt werden die Arbeits- und Ruhezeiten in der ARV1 (Chauffeurverordnung). Das Ziel dieser Regelung ist es, die Verkehrssicherheit zu verbessern und den Chauffeur vor übermässiger Arbeitsbelastung zu schützen.
Begriff: ARV
Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer/innen
Gegenstand des ARV
Die ARV1 regelt:
- die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer/innen
- die Kontrolle der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten
- die Pflichten der Arbeitgeber
Weitere Informationen zum ARV
» Lenkzeit
» Überzeit
» Pausen
» Ruhezeit
» Sonntags- und Nachtfahrverbot
News und Aktuelles zum ARV:
«ARV-Anpassungen mit Auswirkungen»
Swiss Camion 1 / 2012
«Bundesrat vereinfacht Abgabe der Fahrtschreiberkarten»
Bundesamt für Strassen ASTRA 30.06.2011
«Bewilligungsverfahren für Sonntags- und Nachtfahrten wird einfacher»
Bundesamt für Strassen ASTRA 1.10.2010