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Verkehrsrecht

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Arbeits- und Ruhezeiten für Berufsfahrer

Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Verkehrsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Arbeits- und Ruhezeiteinhaltung von Berufsfahrern dient der Verkehrssicherheit.

Geregelt werden die Arbeits- und Ruhezeiten in der ARV1 (Chauffeurverordnung). Das Ziel dieser Regelung ist es, die Verkehrssicherheit zu verbessern und den Chauffeur vor übermässiger Arbeitsbelastung zu schützen.

Begriff: ARV

Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer/innen

Gegenstand des ARV

Die ARV1 regelt:

  • die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer/innen
  • die Kontrolle der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten
  • die Pflichten der Arbeitgeber

News und Aktuelles zum ARV:

«ARV-Anpassungen mit Auswirkungen»
Swiss Camion 1 / 2012

«Bundesrat vereinfacht Abgabe der Fahrtschreiberkarten»
Bundesamt für Strassen ASTRA 30.06.2011

«Bewilligungsverfahren für Sonntags- und Nachtfahrten wird einfacher»
Bundesamt für Strassen ASTRA 1.10.2010

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