Zum Schutz der pflichtteilsgeschützten Erben
Der Erblasser kann nur im Umfang der disponiblen Quote Vermächtnisse entrichten.
» Disponible Quote / Pflichtteilsschutz
Geht der Erblasser darüber hinaus und verletzt damit gesetzliche Erben in ihrem Pflichtteil, können diese einredeweise oder klageweise mittels Herabsetzungsklage die Herabsetzung (Reduktion) des Vermächtnisses verlangen.
» erbrechtliche Herabsetzung / Herabsetzungsklage
Zum Schutz des Vermächtnisbeschwerten
Der Erblasser darf selbstverständlich einen Vermächtnisbeschwerten nur soweit mit der Ausrichtung eines Vermächtnisses belasten, als dieser selbst (als Erbe oder Vermächtnisnehmer) vom Erblasser begünstigt worden ist.
Der übermässig belastete Vermächtnisbeschwerte kann gegenüber dem Vermächtnisnehmer einredeweise- oder klageweise mittels analog anzuwendender Herabsetzungsklage die Herabsetzung des Vermächtnisses verlangen.
» erbrechtliche Herabsetzung / Herabsetzungsklage
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.