Bei der grenzüberschreitenden Vermietung von unbeweglichen und beweglichen Sachen gelten folgende Regeln:
- Parteien mit Auslandbezug
- Vermieter oder Mieter im Ausland oder
- Objekt im Ausland
- charakteristische Leistung
- = Leistung derjenigen Partei, die eine Sache zum Gebrauch überlässt
- Anwendbares Recht
- Grundlage
- IPRG 112 ff.
- LugUe (bei Erfüllungsort und Zuständigkeit beachten)
- Rechtswahl
- IPRG 116
- Anwendbares Recht gemäss Mietvertrag
- Keine vertragliche Rechtswahl
- Recht des Staates, in dem der Vermieter seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. seine Niederlassung hat (IPRG 117)
- Grundlage
- Anwendungsfälle
- Ausländer mietet Auto in der Schweiz
- Ausländer mietet Skis in der Schweiz
- etc.
- Weitere Detailinformationen finden Sie unter:
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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