Hinsichtlich der Fahrnismiete ist bei den Steuern folgendes zu bemerken:
Privatpersonen
- Einkommens- und Vermögenssteuern
- Vermieter
- Ausweis als Ertrag
- Mieter
- Keine direkte steuerliche Abzugsfähigkeit
- Vermieter
- Partei-unterschiedliche Besteuerung
- Selbstverständlich sind Mischsituationen denkbar
- Vermieter = Privatperson, Mieter = Unternehmen oder umgekehrt > Berücksichtigung der jeweiligen Besteuerungsgrundlage (vide Privatpersonen oder Unternehmenssteuern)
Unternehmenssteuern
- Kapital- und Ertragssteuern
- Vermieter
- Verbuchung und Besteuerung als Ertrag
- Mieter
- Verbuchung und Besteuerung als Aufwand
- Vermieter
- Partei-unterschiedliche Besteuerung
- Selbstverständlich sind Mischsituationen denkbar
- Vermieter = Privatperson, Mieter = Unternehmen oder umgekehrt > Berücksichtigung der jeweiligen Besteuerungsgrundlage (vide Privatpersonen oder Unternehmenssteuern)
MWST
- Vermieter und Mieter = Privatpersonen
- Im Falle eines Mietverhältnisses unter Privatpersonen ist in aller Regel keine MWST abzuführen.
- Vermieter und Mieter = Unternehmen
- Bei gewerbsmässiger Vermietung bzw. MWST-Pflicht des Vermieters ist MWST auf dem Mietzins geschuldet.
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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