Hinsichtlich der Fahrnismiete ist bei den Steuern folgendes zu bemerken:
Privatpersonen
- Einkommens- und Vermögenssteuern
- Vermieter
- Ausweis als Ertrag
- Mieter
- Keine direkte steuerliche Abzugsfähigkeit
- Vermieter
- Partei-unterschiedliche Besteuerung
- Selbstverständlich sind Mischsituationen denkbar
- Vermieter = Privatperson, Mieter = Unternehmen oder umgekehrt > Berücksichtigung der jeweiligen Besteuerungsgrundlage (vide Privatpersonen oder Unternehmenssteuern)
Unternehmenssteuern
- Kapital- und Ertragssteuern
- Vermieter
- Verbuchung und Besteuerung als Ertrag
- Mieter
- Verbuchung und Besteuerung als Aufwand
- Vermieter
- Partei-unterschiedliche Besteuerung
- Selbstverständlich sind Mischsituationen denkbar
- Vermieter = Privatperson, Mieter = Unternehmen oder umgekehrt > Berücksichtigung der jeweiligen Besteuerungsgrundlage (vide Privatpersonen oder Unternehmenssteuern)
MWST
- Vermieter und Mieter = Privatpersonen
- Im Falle eines Mietverhältnisses unter Privatpersonen ist in aller Regel keine MWST abzuführen.
- Vermieter und Mieter = Unternehmen
- Bei gewerbsmässiger Vermietung bzw. MWST-Pflicht des Vermieters ist MWST auf dem Mietzins geschuldet.
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:VermieterEinleitung zu VermieterAutoren:VermieterwechselEinleitung zum VermieterwechselAutoren:MietvertragEinleitung zum MietvertragAutoren:Geschäftsraummiete / LadenmieteEinleitung zur Geschäftsraummiete / Ladenm...Autoren:EigenbedarfEinleitung zur Kündigung aus EigenbedarfAutoren:MieterausweisungEinleitung zur Mieterausweisung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht