Ist der Mietvertrag unterzeichnet, das Mietzinsdepot erbracht und der Antrittszeitpunkt erreicht, stehen die Übergabe des Mietobjektes als weiterer Erfüllungsschritt des Mietvertrages an:
Dokumentenübergabe
- Vermieter an Mieter
- Betriebshandbücher für Geräte
- Hausordnung
- Adressliste Verwaltung, Hauswart (sofern nicht beim Eingang in Infokasten angeschlagen)
- Mieter an Vermieter
- Haftpflichtversicherungspolice des Mieters
- Bestätigung über Einzahlung der Mietzinskaution, wenn diese kurzfristig vor dem Bezug einbezahlt wurde
- Weitere Detailinformationen
Antrittsprotokoll
- Vermieter und Mieter
- Abnahme des Mietobjektes
- Festhaltung der vorbestandenen Mängel
- Festlegung der Mängel ästhetischer Natur, die belassen werden
- Festlegung der Mängel, die der Vermieter zu beheben hat
- Kein Unterschied von Mietobjekt-Antritt und -Abnahme
- Die Regeln für die Wohnungsabgabe gelten vice versa auch für den Wohnungsantritt
- Weitere Detailinformationen
Schlüsselübergabe
- Vermieter an Mieter
- Schlüsselübergabe
- Mieter an Vermieter
- Schlüssel-Empfangsbestätigung mit Bezeichnung (Bestimmungsort, Nummer etc.) und Anzahl
- Vorbereitung der Schlüsselquittung meistens durch den Vermieter oder seinen Liegenschaftenverwalter