LAWINFO

Vermieter

QR Code

Übergabe Mietobjekt

Rechtsgebiet:
Vermieter
Stichworte:
Vermieter
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ist der Mietvertrag unterzeichnet, das Mietzinsdepot erbracht und der Antrittszeitpunkt erreicht, stehen die Übergabe des Mietobjektes als weiterer Erfüllungsschritt des Mietvertrages an:

Dokumentenübergabe

  • Vermieter an Mieter
    • Betriebshandbücher für Geräte
    • Hausordnung
    • Adressliste Verwaltung, Hauswart (sofern nicht beim Eingang in Infokasten angeschlagen)
  • Mieter an Vermieter
    • Haftpflichtversicherungspolice des Mieters
    • Bestätigung über Einzahlung der Mietzinskaution, wenn diese kurzfristig vor dem Bezug einbezahlt wurde
  • Weitere Detailinformationen

Antrittsprotokoll

  • Vermieter und Mieter
    • Abnahme des Mietobjektes
    • Festhaltung der vorbestandenen Mängel
      • Festlegung der Mängel ästhetischer Natur, die belassen werden
      • Festlegung der Mängel, die der Vermieter zu beheben hat
  • Kein Unterschied von Mietobjekt-Antritt und -Abnahme
    • Die Regeln für die Wohnungsabgabe gelten vice versa auch für den Wohnungsantritt
  • Weitere Detailinformationen

Schlüsselübergabe

  • Vermieter an Mieter
    • Schlüsselübergabe
  • Mieter an Vermieter
    • Schlüssel-Empfangsbestätigung mit Bezeichnung (Bestimmungsort, Nummer etc.) und Anzahl
    • Vorbereitung der Schlüsselquittung meistens durch den Vermieter oder seinen Liegenschaftenverwalter

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.