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Verrechnung

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Zuständigkeit

Rechtsgebiet:
Verrechnung
Stichworte:
Verrechnung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Beim Entgegenhalten der Verrechnung in der Klage ergeben sich folgende Aspekte:

Örtliche Zuständigkeit

Ausgangslage

  • Geltendmachung der Gegenforderung auf dem Klageweg

Folge

  • Zulässigkeit der Verrechnungseinrede, unabhängig davon, ob der urteilende Richter örtlich zuständig ist oder nicht
  • Vgl. BGE 63 II 142

Sachliche Zuständigkeit

Ausgangslage

  • Geltendmachung der Gegenforderung auf dem Klageweg

Folge

  • Grundlagen
    • Regelung der sachlichen Zuständigkeit in der Kompetenz der Kantone (ZPO 4 ff.)
    • Ebenso Massgeblichkeit des materiellen Verrechnungsrechts
  • Kompromiss zwischen OR und kantonalem Gerichtsorganisationsrecht
    • Kantonsintern
      • Zulässigkeit der Zuweisung der Einrede-Beurteilung an eine andere Instanz
      • Richter der Klage kann seinen Entscheid oder die Vollstreckbarkeit seines Urteils für den verrechneten Betrag aussetzen, bis der Richter der Einrede über die Gegenforderung geurteilt hat
        • Fristansetzung an den Verrechnenden zur Geltendmachung seiner Gegenforderung beim zuständigen Gericht des gleichen Kantons
        • Vgl. BGE 85 II 103 ff. = Pra 1959 348 ff.
    • Kantonsextern
      • Unzulässigkeit der Verweisung des Verrechnenden an ein ausserkantonales Gericht oder an ein Gericht im Ausland

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